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RIW 1993, 233
 
OLG Köln
Aufklärungspflicht des Vermittlers bei Warentermindirektgeschäften mit englischer Brokerfirma

OLG Köln, Entscheidung vom 18. Mai 1992 - 12 U 112/91;

OLG Köln vom 18.05.1992 - 12 U 112/91
RIW 1993, 233 (Heft 3)
Aus den Gründen:»I. ... 1. Die Klägerin hat den Beklagten beauftragt, in ihrem Namen mit dem englischen X. Warentermingeschäfte in der Form von Direktgeschäften zu tätigen. Da derBeklagte hierfür eine Gewinnbeteiligung von 25% erhalten, also gegen Entgelt tätig sein sollte, und erhebliche Vermögenswerte eingesetzt werden sollten, ging der ihm erteilte Auftrag über ein Gefälligkeitsverhältnis hinaus. Vielmehr ist durch die Abreden der Parteien ein Geschäftsbesorgungsvertrag im Sinne des § 675 BGB ...

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