EuGH
Ausgleich für Gemeinwohlverpflichtungen keine staatliche Beihilfe, wenn der Vorteil die Zusatzkosten nicht übersteigt - Ferring
EuGH, Entscheidung vom 22. November 2001 - C-53/00;
EuGH
vom 22.11.2001
- C-53/00
RIW
2002, 230
(Heft 3)
Tenor1. Art. 92 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 87 EG) ist so auszulegen, dass eine Maßnahme der in Art. 12 des Gesetzes Nr. 97-1164 vom 19. 12. 1997 zur Finanzierung der sozialen Sicherheit für 1998 vorgesehenen Art, die nur Direktverkäufe von Arzneimitteln durch Pharmahersteller betrifft, nur insoweit eine staatliche Beihilfe zu Gunsten der Großhändler darstellt, als der Vorteil, den diese daraus ziehen, dass sie der Abgabe auf Direktverkäufe von Arzneimitteln nicht unterliegen, die ...
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