EuGH
Für Neufeststellung einer Altersrente auf Grund nationaler Antikumulierungsvorschrift gilt Art. 95 a der VO (EWG) Nr. 1408/71 nicht
EuGH, Entscheidung vom 28. Juni 2001 - C-118/00;
EuGH
vom 28.06.2001
- C-118/00
RIW
2002, 233
(Heft 3)
Urteilstenor1. Für einen Antrag auf Neufeststellung einer Altersrente, deren Höhe auf Grund einer Antikumulierungsvorschrift eines Mitgliedstaats beschränkt wurde, weil ihr Empfänger auch vom zuständigen Träger eines anderen Mitgliedstaats eine solche Rente erhält, gilt Art. 95 a Abs. 4 bis 6 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. 6. 1971 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.