Hanseatisches OLG Hamburg
Auslegung einer Schiedsabrede in einem internationalen Kaufvertrag
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. November 1995 - 5 U 169/95;
Hanseatisches OLG Hamburg
vom 15.11.1995
- 5 U 169/95
RIW
1996, 510
(Heft 6)
Sachverhalt:Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin, eine GmbH mit Sitz in Österreich, Feststellung, daß ihr gegen die in Hamburg residierende Beklagte aus Warenlieferungen Kaufpreisforderungen in Höhe von insgesamt 185 620,42 DM zustehen. Die Beklagte, über deren Vermögen vor Rechtshängigkeit zur Abwendung des Konkurses das Vergleichsverfahren eröffnet worden war, hat die Einrede der Schiedsabrede (§ 1027 a ZPO) erhoben und dazu auf Art. 9 des zwischen den Parteien abgeschlossenen Kaufvertrags ...
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