BGH
Behandlung von in Deutschland befindlichen Inhaberaktien an ausländischen Aktiengesellschaften
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - IV ZR 207/92;
BGH
vom 19.01.1994
- IV ZR 207/92
RIW
1994, 511
(Heft 6)
Sachverhalt:Die Kläger zu 2) und 3) sind eheliche Kinder des Erblassers. Die Klägerin zu 1), Witwe des Erblassers, ist aus dem Verfahren ausgeschieden. Der Erblasser war deutscher Staatsangehöriger; er hatte umfangreiches Vermögen im In- und Ausland, unter anderem die Aktien der A. AG, Zürich, und der M. AG, Vaduz. Er hinterließ ein maschinenschriftliches Testament, mit dem er unter anderem verfügte, die Beklagte solle Alleinerbin seines Vermögens in der Schweiz (ausgenommen eine Liegenschaft in ...
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