Betriebsübergang ggf. auch ohne Übernahme von Betriebsmitteln – neuer Buslinienbetreiber (Urteil vom 27.02.2020, C-298/18)
Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen ist dahin auszulegen, dass bei der Übernahme einer Tätigkeit, deren Ausübung nennenswerte Betriebsmittel erfordert, durch eine wirtschaftliche Einheit aufgrund eines Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags der Umstand, …
EuGH, RIW 2020, 534-537 (Urteil vom 27.02.2020, C-298/18)
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