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RIW 1994, 1051
 
OLG Düsseldorf
Haftungsbefreiung des Frachtführers beim Verladen

OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 1993 - 18 U 271/92;

OLG Düsseldorf vom 25.03.1993 - 18 U 271/92
RIW 1994, 1051 (Heft 12)
Aus den Gründen:»Nach Artikel 17 Abs. 1 CMR haftet der Frachtführer für Beschädigung des Gutes, sofern die Beschädigung zwischen dem Zeitpunkt der Übernahme des Gutes und dem seiner Ablieferung eintritt. Er ist aber nach Artikel 17 Abs. 4 c) CMR von seiner Haftung befreit, wenn die Beschädigung aus den besonderen Gefahren entstanden ist, die mit Behandlung, Verladen, Verstauen oder Ausladen des Gutes durch den Absender, den Empfänger oder Dritte, die für den Absender oder Empfänger handeln, ...

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