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RIW 2001, 558
 
BMF
DM-Beträge in den deutschen DBA auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen - Umstellung auf den Euro
BMF, Schreiben vom 16. März 2001 - IV B 3 - S 1300 - 14/01
RIW 2001, 558 (Heft 7)
Mit dem 1. 1. 2002 findet die automatische rechtliche Vollumstellung auf den Euro einschließlich der Untereinheit Cent statt. Der Euro tritt an die Stelle der nationalen Währungseinheit DM. In sämtlichen Rechtsakten gelten Bezugnahmen auf die nationale Währungseinheit DM bzw. Geldbeträge in DM als Bezugnahmen auf den Euro bzw. Euro-Beträge unter Verwendung des amtlichen Umrechungskurses. Der Kurs zur DM lautet: 1 EUR = 1,95583 DM.Zahlreiche deutsche Doppelbesteuerungsabkommen enthalten ...

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