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RIW 1993, 416
SCHÜTZE, A. Rolf 
SCHÜTZE, A. Rolf
Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Zivilurteile in Ungarn

RIW 1993, 416 (Heft 5)
Ungarn hat das österreichische System der administrativen Gegenseitigkeitsfeststellung1Vgl. dazu Geimer/Schütze, Internationale Urteilsanerkennung, Bd. I/2, 1984, S. 1762. übernommen2A. A. Martiny, Handbuch des Internationalen Zivilverfahrensrechts, Bd. III/1, 1984, S. 659 Rdnr. 1506, der die tatsächliche Gegenseitigkeitsverbürgung für ausreichend hält.. Die mangelnde formelle Feststellung der Verbürgung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland verhinderte bisher die Freizügigkeit ...

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