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RIW 1997, 689
 
OLG Karlsruhe
Die Verbürgung der Gegenseitigkeit bei der Prozeßkostensicherheit im Verhältnis zu Indonesien

OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 1996 - 7 U 55/94;

OLG Karlsruhe vom 17.04.1996 - 7 U 55/94
RIW 1997, 689 (Heft 8)
Sachverhalt:Die Kläger sind eine nach indonesischem Recht errichtete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Surabaya, Java (Indonesien), und der Vorsitzende des Vorstandes. Sie nehmen die Beklagten auf Schadensersatz aus Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung (Betrug, Untreue usw.) in Anspruch. Zwischen den Parteien ist vorab insbesondere streitig, ob die Kläger zur Leistung einer Prozeßkostensicherheit verpflichtet sind. Die Beklagten erheben die Einrede der mangelnden Ausländersicherheit. Mit ...

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