EuGH
Unter welchen Voraussetzungen gilt das Arbeitnehmer-Entsendegesetz für in anderem Mitgliedstaat ansässige Arbeitgeber?
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - C-49/98;
EuGH
vom 25.10.2001
- C-49/98
RIW
2002, 392
(Heft 5)
Tenor des Gerichts1. Die Art. 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 49 EG) und 60 EG-Vertrag (jetzt Art. 50 EG) stehen dem nicht entgegen, dass ein Mitgliedstaat ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiges Unternehmen, das eine Dienstleistung im Gebiet des ersten Mitgliedstaats erbringt, einer nationalen Regelung wie derjenigen des § 1 Abs. 3 S. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz unterwirft, durch die den zu diesem Zweck von dem Unternehmen entsandten Arbeitnehmern Urlaubsansprüche garantiert ...
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