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RIW 2009, 327
 
EuGH
Die Fortführung des Buchwerts der eingebrachten Anteile beim grenzüberschreitendem Anteilstausch darf nicht vom Erfordernis der doppelten Buchwertverknüpfung abhängig gemacht werden

Besteuerung, Einbringung, grenzüberschreitender Anteilstausch, Steuerneutralität, Art. 8 Abs. 1 und 2 der Fusionsrichtlinie 90/434/EWG, abschließende Normierung, keine Lückenfüllung durch Mitgliedstaat, § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 1994 (a. F.), Erfordernis doppelter Buchwertverknüpfung, Anteilstausch, grenzüberschreitender, Bilanzierung, Buchwertfortführung, Fusionsrichtlinie, abschließende Normierung durch Art. 8 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 90/434/EWG, Umwandlungssteuergesetz, abschließende Normierung der Fusionsrichtlinie 90/434/EWG

EuGH vom 11.12.2008 - Rs. C-285/07
RIW 2009, 327 (Heft 5)

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