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RIW 2009, 324
 
EuGH
Eine Steuerbegüns-tigung - Investitionsprämie - darf nicht deshalb versagt werden, weil die entgeltlich überlassenen begünstigten Wirtschaftsgüter überwiegend in der Betriebsstätte eines anderen Mitgliedstaates eingesetzt werden

Art. 49; Dienstleistungsfreiheit, Investitionsprämie, entgeltlich überlassenes Wirtschaftsgut, (überwiegende) Verwendung in Betriebsstätte in anderem Mitgliedstaat, Leasing, Wirtschaftsgut, Besteuerung

EuGH vom 04.12.2008 - Rs. C-330/07
RIW 2009, 324 (Heft 5)

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