EuGH
Handelsgesellschaft als Zessionarin der Ansprüche einer Privatperson kein »Verbraucher« i. S. des Art. 13 Abs. 1 und 2 EuGVÜ
EuGH, Entscheidung vom 19. Januar 1993 - C-89/91;
EuGH
vom 19.01.1993
- C-89/91
RIW
1993, 420
(Heft 5)
Urteilstenor:Artikel 13 des Übereinkommens vom 27. September 1968 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, daß einem Kläger, der in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und daher nicht selbst der an einem der in Artikel 13 Absatz 1 aufgeführten Verträge beteiligte Verbraucher ist, nicht die besonderen Zuständigkeitsregeln des Übereinkommens für Verbrauchersachen zugute ...
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