Kapitalverkehrsfreiheit: Ein Mitgliedstaat darf den Abzug von auf einem Nachlass-grundstück lastenden (hypothekarischen) Verbindlichkeiten bei Erbschaftsteuer/Vermögensübergangsteuer nicht davon abhängig machen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in dem Mitgliedstaat wohnt, in dem das Grundstück belegen ist – “Eckelkamp” (Urteil vom 11.09.2008, C-11/07)
Art. 56 EG ist in Verbindung mit Art. 58 EG dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehenden über die Veranlagung zur Erbschaftsteuer und zur Vermögensübergangsteuer, die auf eine Immobilie erhoben werden, die in einem Mitgliedstaat belegen ist, entgegensteht, die, sofern der Erblasser zum Zeitpunkt seines Ablebens nicht in diesem Staat, …
EuGH, RIW 2008, 808-812 (Urteil vom 11.09.2008, C-11/07)
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