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RIW 2008, 808
 
EuGH
Ein Mitgliedstaat darf den Abzug von auf einem Nachlass-grundstück lastenden (hypothekarischen) Verbindlichkeiten bei Erbschaftsteuer/Vermögensübergangsteuer nicht davon abhängig machen, dass der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes in dem Mitgliedstaat wohnt, in dem das Grundstück belegen ist - "Eckelkamp"

Art. 56, 58;

EuGH vom 11.09.2008 - Rs. C-11/07
RIW 2008, 808 (Heft 11)

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