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RIW 2009, 321
 
EuGH
Spanische Erbschaftsteuer auf Kapitalforderungen eines deutschen Erblassers gegen spanische Finanzinstitute muss nicht auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz in Deutschland hatte

Art. 56, 58; ErbStG § 21; Kapitalverkehrsfreiheit, Erbschaftsteuer, ausländische, Kapitalforderungen gegen spanisches Finanzinstitut, Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland, kein Auslandsvermögen i. S. des § 126 BewG, keine Anrechnung auf inländische Erbschaftsteuer, kein rein innerstaatlicher Sachverhalt, Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse, keine Anrechnung der ausländischen E. auf inländische E., Besteuerungsbefugnis, Aufteilung, ausländische Erbschaftsteuer, Steuern, direkte, keine Anrechnung auf deutsche Erbschaftsteuer

EuGH vom 12.02.2009 - Rs. C-67/08
RIW 2009, 321 (Heft 5)

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