BFH
Kein Ausschluss des Vorsteuerabzugs für Übernachtungskosten bei Geschäfts- und Dienstreisen
BFH, Entscheidung vom 23. November 2000 - V R 49/00;
BFH
vom 23.11.2000
- V R 49/00
RIW
2001, 232
(Heft 3)
SachverhaltDie Klägerin machte in ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen für April und Mai 1999 den Vorsteuerabzug aus »belegmäßig nachgewiesenen Reisekosten der Arbeitnehmer für Übernachtung« in Höhe von 1825,93 DM (für April) und von 2504,73 DM (für Mai) geltend. Sie hatte dies in einer Anlage zu den Voranmeldungen mitgeteilt und erläutert, dass ein Vorsteuerabzugsverbot ihrer Meinung nach gegen Art. 17 der Sechsten Richtlinie des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der ...
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