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RIW 2014, 690
 
BGH
Keine Aussetzung des Verfahrens bei ausschließlicher Gerichtszuständigkeit nach EuGVVO

Art. 22, 27; Aussetzung des Verfahrens, EuGVVO, A. wegen anderweitiger Rechtshängigkeit, Unzulässigkeit bei ausschließlicher gerichtlicher Zuständigkeit, Aussetzung des Verfahrens wegen anderweitiger Rechtshängigkeit, Gerichtsstand, internationaler, Rechtshängigkeit, Aussetzung des Verfahrens wegen anderweitiger R.

BGH vom 13.08.2014 - V ZB 163/12
RIW 2014, 690 (Heft 10)

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