EuGH
Keine Markenrechtsverletzung, wenn Bezugnahme auf Marke ausschließlich der Kennzeichnung dient und nicht als Hinweis auf die Herkunft verstanden werden kann
EuGH, Entscheidung vom 14. Mai 2002 - C-2/00;
EuGH
vom 14.05.2002
- C-2/00
RIW
2002, 794
(Heft 10)
Tenor des GerichtsArt. 5 Abs. 1 der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken ist dahin auszulegen, dass sich der Inhaber einer Marke nicht auf sein Ausschließlichkeitsrecht berufen kann, wenn ein Dritter im Rahmen eines Verkaufsgesprächs die Herkunft der Ware aus seiner eigenen Produktion offenbart und er das betreffende Zeichen ausschließlich zur Kennzeichnung der besonderen Eigenschaften der von ihm ...
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