OLG Frankfurt a. M.
Kostenerstattung für ausländischen Anwalt
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 1. September 1992 - 6 W 93/92;
OLG Frankfurt a. M.
vom 01.09.1992
- 6 W 93/92
RIW
1994, 70
(Heft 1)
Aus den Gründen:»Die Rechtspflegerin des Landgerichts hat die Kosten des [französischen] Rechtsanwaltes A. zu Recht in Ansatz gebracht, da diese Kosten aus der Sicht der Antragsgegnerin zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig im Sinne des § 91 ZPO waren.Sowohl aus dem erstinstanzlichen Urteil als auch aus dem Beschluß des Senats vom 5. 12. 1991, insbesondere auch aus dessen ersten Leitsatz (vgl. WRP 1992, 331), ergibt sich, daß französisches Recht maßgebliche Bedeutung für den ...
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