EuGH
Niederlassungsfreiheit gebietet umfassende Prüfung bei Zulassung zum Beruf, auch wenn die einschlägige (Architekten-)Richtlinie nicht zur Anerkennung geführt hat
EuGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - C-31/00;
EuGH
vom 22.01.2002
- C-31/00
RIW
2002, 551
(Heft 7)
Tenor des GerichtsArt. 43 EG ist dahin auszulegen, dass die zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats, bei denen ein Gemeinschaftsbürger einen Antrag auf Zulassung zu einem Beruf stellt, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen müssen, dass sie ...
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