EuGH
Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen: Indirekte vertragliche Beziehungen auf Grund Subunternehmerschaft reichen aus
EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2002 - C-51/00;
EuGH
vom 24.01.2002
- C-51/00
RIW
2002, 549
(Heft 7)
Tenor des Gerichts1. Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187/EWG des Rates vom 14. 2. 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen ist so auszulegen, dass diese auf einen Sachverhalt anwendbar ist, bei dem ein Auftraggeber, der die Reinigung seiner Geschäftsräume vertraglich einem ersten Unternehmer anvertraut hat, der die Ausführung dieses Auftrags einem Subunternehmer ...
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