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RIW 1997, 606
 
EuGH
Rechtshoheit über Fernsehveranstalter

EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 1997 - C-14/96;

EuGH vom 29.05.1997 - C-14/96
RIW 1997, 606 (Heft 7)
Urteilstenor:1. Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 89/552/EWG des Rates vom 3. Oktober 1989 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit ist dahin auszulegen, daß ein Fernsehveranstalter der Rechtshoheit des Mitgliedstaats unterworfen ist, in dem er ansässig ist. Der Ursprung der Programme und ihre Vereinbarkeit mit den Artikeln 4 und 5 der Richtlinie sind für die Bestimmung des Mitgliedstaats, dessen Rechtshoheit ein ...

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