OFG Sachsen
Fortfall der Haftungsbegrenzung nach CMR wegen grober Fahrlässigkeit
OLG München, Entscheidung vom 4. Dezember 1996 - 7 U 3479/95;
OFG Sachsen
vom 04.12.1996
- 7 U 3479/95
RIW
1997, 604
(Heft 7)
Sachverhalt:Am 4. 2. 1993 bot die Beklagte, ein deutsches Speditionsunternehmen, der Firma R. Deutschland GmbH unter Hinweis auf die ADSp und »unter Berücksichtigung der derzeitigen Marktsituation« verbindlich Frachtkostentarife pro Kubikmeter Ladung für Lieferungen u. a. aus Griechenland (ab FOT Thessaloniki bzw. Athen) »bis frei Ankunftsstation unser Lager München« an. Es kam zu einer entsprechenden Vereinbarung, die in der Folgezeit mehrfach Grundlage für die Abwicklung von Transporten war. ...
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