EuGH
Sofortige einstweilige Maßnahme zum Schutz einer Gemeinschaftsmarke nach Art. 50 des TRIPS
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1998 - C-53/96;
EuGH
vom 16.06.1998
- C-53/96
RIW
1998, 715
(Heft 9)
Urteilstenor:Eine Maßnahme, die bezweckt, angebliche Verletzungen eines Markenrechts abzustellen, und die im Rahmen eines Verfahrens erlassen wird, das folgende Merkmale aufweist:- die Maßnahme wird im innerstaatlichen Recht als »sofortige einstweilige Maßnahme« bezeichnet; ihr Erlaß muß »aus Gründen der Dringlichkeit« erforderlich sein;- die gegnerische Partei wird geladen, und, wenn sie erscheint, gehört,- der Richter des vorläufigen Rechtsschutzes erläßt nach Sachprüfung eine schriftliche, ...
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