EuGH
Steuerbefreiungen auf Grund der Alkoholsteuer-Strukturrichtlinie: Spielraum eines Mitgliedstaates bei Verhütung von Hinterziehung und Missbrauch
EuGH, Entscheidung vom 7. Dezember 2000 - C-482/98;
EuGH
vom 07.12.2000
- C-482/98
RIW
2001, 711
(Heft 9)
Aus den Gründen1. Die Italienische Republik hat mit Klageschrift gemäß Art. 173 Abs. 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 230 Abs. 1 EG) Klage erhoben auf Nichtigerklärung der Entscheidung 98/617/EG der Kommission vom 21. 10. 1998 zur Verweigerung der von der italienischen Regierung beantragten Ermächtigung, die Steuerbefreiung für bestimmte Erzeugnisse zu versagen, die gemäß der Richtlinie 92/83/EWG des Rates zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Alkohol und alkoholische ...
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