LG Berlin
Vereinbarung eines ausschließlichen internationalen Gerichtsstands in AGB und Aufrechung
LG Berlin, Entscheidung vom 19. März 1996 - 102 O 261/95;
LG Berlin
vom 19.03.1996
- 102 O 261/95
RIW
1996, 960
(Heft 11)
Sachverhalt:Die Klägerin begehrt Zahlung von Restforderungen aus Warenlieferungen sowie Zinsen wegen verspäteter Zahlungen.Die Klägerin ist eine juristische Person italienischen Rechts. Sie produziert und vertreibt Kleidungsstücke und Nebensortiment unter verschiedenen Marken. Die Beklagte war viele Jahre Handelsvertreterin der Klägerin und betrieb daneben mehrere Einzelhandelsgeschäfte, in denen sie Waren der Klägerin vertrieb. Den Warenlieferungen an die Einzelhandelsgeschäfte lagen die ...
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