OLG Düsseldorf
Vertragshändlervertrag mit Auslandsberührung (deutsch/italienisch): Internationale Zuständigkeit, UN-Kaufrecht
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juli 1996 - 6 U 152/95;
OLG Düsseldorf
vom 11.07.1996
- 6 U 152/95
RIW
1996, 958
(Heft 11)
Sachverhalt:Bei der Klägerin handelt es sich um ein in der Bundesrepublik Deutschland ansässiges Unternehmen, das früher unter dem Namen X. GmbH & Co. KG firmierte, und das u. a. Motoren für Rasenmäher unter der Produktlinie X. herstellte. Im Juni 1992 schloß die Klägerin mit der Beklagten, einem in M./Italien ansässigen Unternehmen, einen Alleinvertriebsvertrag, nach dessen Inhalt die Beklagte Rasenmähermotoren der Produktlinie X. in Italien auf eigene Rechnung und in eigenem Namen vertreiben ...
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