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SRNL 2021, 2
Eckstein 

Editorial

Abbildung 1

Monika Eckstein

Liebe Leserin, lieber Leser,

„Das Insolvenzrecht ist nicht die Friedhofsordnung der freien Marktwirtschaft!“ Diesen Satz prägte der Bundestagsabgeordnete Thorsten Frei (CDU/CSU) bei der Verabschiedung des StaRUG im Dezember vergangenen Jahres. Und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier bemüht, seit Vorstellung der ersten Bazooka, die Wortschöpfung der „Zombiunternehmen“. Ist Sanierung tatsächlich so ein morbides Geschäft? Das Bild des Insolvenzverwalters mit der Vorliebe für schnelle Verfahren, an deren Ende der Tod – also die Betriebsschließung – steht, ist ein Veraltetes. Diese Bestatter sind Mythen (und wahrscheinlich Stereotypen) enttäuschter Gläubiger.

Vielmehr sind Verwalter, ebenso wie die Berater dieser Branche, Feuerwehrmänner und Sanitäter. Nicht immer heldenhaft und systemrelevant, aber auch nicht todbringend oder im Stil von „the walking death“ unterwegs. Aber ihrem Auge entgeht nicht, ob es nur ein Schluckauf oder eine ernsthafte Erkrankung ist.

Besonders im Moment sei jedem Geschäftsleiter geraten, einen sehr genauen und prüfenden Blick auf und in sein Unternehmen zur werfen. Nur so lässt sich im Notfall eine Diagnose und eine Therapie ableiten. „Vogel-Strauß“ war noch nie ein gutes Vorbild für unternehmerisches Handeln und in Krisenzeiten schon gar nicht.

Dennoch bleiben die mehrfach heraufbeschworenen Insolvenzwellen aus. Greifen alle Hilfsprogramme und Schirme aus dem Waffenarsenal der Ministerien? Oder schützen die kreativen Ideen der Unternehmer selbst? Ist es am Ende gar nicht so furchtbar oder kann nur niemand Blut sehen? In die Zurückhaltung vieler Unternehmer, sich frühzeitig mit einem Insolvenzantrag zu befassen, mischen sich viele Faktoren: Hier überlappen sich grundsätzliche strukturelle Probleme mit den Folgen der Pandemie bzw. des Lockdowns. Und mit weiteren Kreditaufnahmen (wo noch möglich), Anträgen von Überbrückungsgeldern und Kurzarbeit sollte es doch möglich sein, sich durch die nächsten Monate zu schlingern?!

Die Losung des Bundeswirtschaftsministers liest sich in dem Kontext auch gern verkürzt: „Die Insolvenzantragpflicht ist weiterhin ausgesetzt!“ Wie so oft kommt es auch hier auf das Kleingedruckte an. Diese Aussetzung gilt für nur für einen Teil der betroffenen Unternehmen. Alle anderen laufen Gefahr, in die Insolvenzverschleppung zu stolpern. Ob selbst verschuldet oder zu sehr auf die Hilfen vertrauend ist im Ergebnis ohne Bedeutung.

Herzlichst Ihre

 
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