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SRNL 2024, 15
 

Einsicht in die Insolvenzakte

Ehemalige Geschäftsführer sind häufig Schadensersatzansprüchen ausgesetzt, die der Insolvenzverwalter zu Gunsten der Masse geltend macht. Und begehren dann beim Insolvenzgericht Einsicht in die Gerichtsakte, um an Informationen zu gelangen, die für die Verteidigung gegen die Klage bedeutsam sein könnten. Dritte, zu denen auch der ehemalige Geschäftsführer gehört, haben nur ein beschränktes Einsichtsrecht in die Insolvenzakte. Sie müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Das kann vorliegen, wenn das Einsichtsrecht auf bestimmte Teile der Akte beschränkt wird. Dies war im konkreten Fall der gestaltende Teil eines Insolvenzplans, dem der Ex-Geschäftsführer die Prozessführungsbefugnis des Verwalters entnehmen wollte. Das auf bestimmte Teile der Akte beschränkte Begehren sei zulässig und begründet entschied das OLG Brandenburg mit Beschluss vom 28.2.2024 (11 VA 1/24)

 
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