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SRNL 2021, 20
 

Insolvenzmasse weiter unter Matratzen verwahren?

Seit längerer Zeit schlagen sich Insolvenzverwalter mit dem Problem herum, dass es für die von ihnen verwaltete Insolvenzmasse auf den Sonderkonten keine Zinserträge gibt. Mehr noch, auch die Verwalter müssen inzwischen auf breiter Front Verwahrentgelte zahlen, was die Gerichte immer häufiger zu kritischen Nachfragen veranlasst und die Verwalter zur ständigen Marktbeobachtung zwingt, weil Banken und Sparkassen entweder unterschiedliche Entgelte verlangen oder in einigen Fällen glücklicherweise noch darauf verzichten.

Daran wird sich vorläufig nichts ändern. Auf der mit Spannung erwarteten Sitzung der europäischen Zentralbank am 16. Dezember 2021 blieb die geldpolitische Wende aus. Der Zentralbankrat beließ den Einlagenzins auf dem bisherigen Niveau von -0,5 % und den Hauptrefinanzierungszinssatz bei 0 %. Das Anleihekaufprogramm (APP) wird fortgeführt. Im schlimmsten Fall müssen Massegelder daher auch weiterhin unter der Matratze oder im Tresor verwahrt werden, wo der Bestand ungeschmälert erhalten bleibt, sofern es nicht möglich ist, die Geldbestände durch Abschlagsverteilungen abzuschmelzen.

SRNL 2021 S. 20 (21)

Abbildung 23

 
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