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SRNL 2023, 19
Deichmann 

Tagungsbericht – Bodensee-Rechtstage, Konstanz

von Artur Deichmann, Köln

Abbildung 23

Die Bodensee-Rechtstage begeisterten mit interessanten Themen,

Abbildung 24

und Referenten.

Den Auftakt zu dieser inhaltlich sehr anregenden und vielfältigen Veranstaltung bildete am Abend des ersten Veranstaltungstages der Überblick von Prof. Dr. Gerhard Pape, ehemaliger Richter am BGH und Honorarprofessor der Georg-August-Universität Göttingen, über die aktuelle Rechtsprechung des BGH zu für die Sanierungsbranche relevanten Rechtsfragen. Prof. Pape beleuchtete die nachstehenden Themenkreise:

• Strukturierung der Insolvenzverwaltervorauswahlliste

• Allgemeine Grundsätze des Anfechtungsrechts

• Neuausrichtung der Vorsatzanfechtung

• Bestimmung einer einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellten Forderung

• Verwertung eines zur Sicherung abgetretenen Markenrechts in der Insolvenz

• Wirksamkeit einer insolvenzabhängigen Kündigungsklausel

• Abgrenzung Masseforderung/Insolvenzforderung

• Beseitigung der Verstrickung im Restschuldbefreiungsverfahren

• Entsprechende Anwendung der §§ 850 ff. ZPO im Insolvenzverfahren

Nach diesem umfassenden Überblick ergab sich zum Abschluss des ersten Veranstaltungstages bei Aperitif und anschließendem Buffet die Gelegenheit zu vielfältigen Begegnungen und Gesprächen unter den Teilnehmern, zu denen wesentliche Marktteilnehmer der Sanierungsbranche in Südwest-Deutschland zählten. Das perfekte Ambiente des Tagungshotels bildete einen sehr geeigneten Rahmen für die Veranstaltung.

Der 2. Veranstaltungstag begann – moderiert durch Christian Stoffler, Dipl.-Rechtspfleger (FH) bei Gerloff Liebler – mit dem Themenkreis der Zwangsversteigerung. Dipl. Rpfl. (FH) Robert Merz, Verfahrensrechtspfleger beim Amtsgericht in Albstadt, gab einen sehr gut strukturierten Überblick zu den Instrumenten der Zwangsverwaltung und der Zwangsversteigerung. Petra Heidenfelder, Fachanwältin für Insolvenz- und Arbeitsrecht bei SGP Schneider Geiwitz & Partner im Büro Frankfurt, schloss mit ihrem Vergleich der kalten und regulären Zwangsverwaltung inhaltlich an, präsentierte eine Checkliste der jeweils bei Projektbeginn relevanten Fragestellungen und Beispiele für erfolgreiche Projekte mit an die Zwangsverwaltung anschließender Objektveräußerung an.

Stefan Lissner, Dipl. RPfl. am Amtsgericht Konstanz, moderierte den Themenkreis 2 zur Zwangsvollstreckung. Wiebke Wilhelm, Dipl. Rpfl (FH) am Amtsgericht Konstanz, stellte sehr gut strukturiert einen Überblick zu Anträgen nach § 850 ff ZPO in Vollstreckung und Insolvenz vor. Sie erläuterte den gesetzlichen Basisschutz und ging auf die Erhöhung des Basisschutzes gem. § 902 f. ZPO ein. Frau Wilhelm erläuterte die Festsetzung durch das Vollstreckungsgericht gem. § 850 f Abs. 1 und 2, § 850 i, § 904, § 904 III, § 905, § 906 und 907. Sie zeigte klar auf, unter welchen Bedingungen dem Schuldner welche Beträge zur persönlichen Verfügung verbleiben.

Herr Josef Neigum, Rechtspfleger am Amtsgericht Ulm, schloss unter der Überschrift „InsO meets Vollstreckung“ an und stellte die Rückschlagsperre vor. Weiterhin ging er auf das Deliktsattribut in der Forderungsanmeldung ein.

In dem von Michael Spindler, Geschäftsführer des Bundes Deutscher Rechtspfleger, moderierten Themenkreis 3 „Allge¬SRNL 2023 S. 19 (20)meines & Aktuelles“ gab Frau Mariah Levo, Diplom-Rechtspflegerin (FH) am Amtsgericht Konstanz, einen Überblick zur Betreuungsrechtsreform und zeigte die Grenzen der Wunschbefolgungspflicht auf. Frau Levo schloss ihre Ausführungen ab mit einem persönlichen Hinweis auf Art. 12 Abs. 1 der UN-Behindertenrechtskonvention, nachdem die Vertragsstaaten bekräftigen, dass Menschen mit Behinderungen das Recht haben, überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden.

Am 2. Konferenztag moderierte Dr. Phillip Grub, Partner Grub Brugger, dem Themenkreis 4, im Rahmen dessen Frau Güttich, Richterin am Amtsgericht Konstanz, sowie Simone Kaldenbach von Görg Wirtschaftskanzlei (Standorte Friedrichshafen und Ulm) über Fallstricke im Insolvenzeröffnungs-verfahren berichteten. Eine spannende Panel Diskussion zum Themenkreis Vergütung und Schlussrechnungsprüfung, an der Erion Metoja, Partner Eisner Rechtsanwälte, Dipl.-Rechtspflegerin (FH) Constanze Steiert, Amtsgericht Villingen-Schwenningen, sowie Simone Kaldenbach teilnahmen, schloss sich an. Marielle Burgi, Dipl.-Betriebswirtin (FH) der PLUTA Rechtsanwalts GmbH, rundete den Themenkreis 4 mit einem Impulsvortrag unter dem Thema „Spannungsfeld Vergütung“ ab.

Rechtsanwalt Dr. Matthäus Rösch, Partner der Kanzlei Rösch & Danckelmann, moderierte anschließend den Themenkreis 5 „Unternehmensinsolvenzen“, im Rahmen dessen Rechtsanwalt Dr. Thorsten Schleich, Partner Schleich & Partner über „Geschäftsmodelle unter Veränderungsdruck – Schwierigkeiten in der aussergerichtlichen Sanierung und im Insolvenzverfahren“ praktische Hinweise gab. Siegfried Flogaus, Schultze & Braun, ergänzte zum Sanierungsarbeitsrecht.

Bevor Nora Sickler, Kanzlei Grub Brugger, die Ergebnisse der Konferenz zusammenfasste, trug Rechtsanwalt Olaf Spiekermann, Partner der Kanzlei Brinkmann & Partner zu den Anforderungen an die Betriebsfortführung in der Insolvenz vor und Michael Verken, Anchor Rechtsanwälte, stellte die Rolle des Insolvenzverwalters als Projekt- und Prozessmanager vor.

Die Bodensee-Rechtstage haben eine beeindruckende Themenvielfalt beleuchtet – einerseits kam die Theorie nicht zu kurz und andererseits wurden den Teilnehmern praktische Hinweise gegeben.

Als Fazit halte ich gerne fest: an einem einzigartigen Ort wurde einem hochkarätigen Publikum ein inhaltlich sehr ansprechendes Programm an Vorträgen und Diskussionen geboten. Sicher freuen sich die Teilnehmer bereits auf eine vergleichbar anregende Veranstaltung im nächsten Jahr.

Für die Redaktion nahm Herr Artur Deichmann,

SSC Consult Köln teil.

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