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STB 2005, 444
BFH 
Aktivierung von Forderungen, Anspruch auf Abschlussprovision für eine Vermittlungsleistung, Auslegung von Verträgen obliegt dem FG ([unbekannt] vom 03.08.2005, I R 94/03)

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind u.a. zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.

BFH, StB 2005, 444 ([unbekannt] vom 03.08.2005, I R 94/03)

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