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STB 2005, 444
BFH 
Feststellung der Werthaltigkeit einer Forderung, Überschuldungsprüfung, Sonderposten mit Rücklageanteil, kein Schuldposten in der Handelsbilanz, Forderungsverzicht als verdeckte Einlage ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 35/04)

Ein in der Handelsbilanz gebildeter Sonderposten mit Rücklageanteil bildet keinen Schuldposten ab, der aus zivilrechtlicher Sicht das Unternehmensvermögen mindert. Er ist deshalb bei der Prüfung der Frage, ob eine Kapitalgesellschaft überschuldet und deshalb eine gegen sie gerichtete Forderung eines Gesellschafters wertlos ist, regelmäßignicht zuberücksichtigen.

BFH, StB 2005, 444 ([unbekannt] vom 31.05.2005, I R 35/04)

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