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STB 2005, 202
BFH 
Anteilsveräußerung, Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 v.H. auf 10 v.H., Ermittlung des Veräußerungsgewinns, Begriff der Anschaffungskosten ([unbekannt] vom 01.03.2005, VIII R 92/03)

Die Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von bisher 25 v.H. auf 10 v.H. in § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 und die damit verbundene Erfassung von in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven ist jedenfalls dann verfassungsgemäß, wenn die Veräußerung erst nach dem Gesetzesbeschluss im Bundestag am 4. 3. 1999 vorgenommen worden ist.

BFH, StB 2005, 202 ([unbekannt] vom 01.03.2005, VIII R 92/03)

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