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STB 2005, 406
BFH 
Erledigung, Kostenentscheidung, billiges Ermessen bei Hinnahme des verfassungswidrigen Zustands für die Vergangenheit aufgrund BVerfG-Entscheidung, verfassungswidriges Sonderopfer, Kinderleistungsausgleich, FGO ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 123/94)

Hat ein Steuerpflichtiger nach einer Entscheidung des BVerfG für die Vergangenheit einen verfassungswidrigen Rechtszustand hinzunehmen und wird deshalb ein Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt, so entspricht es regelmäßig billigem Ermessen, dem FA die Verfahrenskosten auch insoweit aufzuerlegen, als der Steuerpflichtige bezüglich des verfassungswidrigen Sonderopfers nicht hatobsiegen können.…

BFH, StB 2005, 406 ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 123/94)

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