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STB 2005, 328
BFH 
Erstattungszinsen bei Aufhebung der Vollziehung ([unbekannt] vom 19.04.2005, VIII R 12/04)

Das Tatbestandsmerkmal des „zu erstattenden Betrages“ in § 233a Abs. 3 Satz 3 AO 1977 umfasst auch den Betrag, der im Wege der Aufhebung der Vollziehung vorab erstattet wird, wenn die Steuer in einem nachfolgenden Änderungsbescheid tatsächlich herabgesetzt wird.

BFH, StB 2005, 328 ([unbekannt] vom 19.04.2005, VIII R 12/04)

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