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STB 2005, 443
BFH 
Gemischt veranlasste Sachzuwendungen an Arbeitnehmer, Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse, Lohnsteuer-Haftung des Arbeitgebers ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 32/03)

Eine Aufteilung von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse ist grundsätzlich möglich, wenn die Zuwendungen bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls gemischt veranlasst sind.

BFH, StB 2005, 443 ([unbekannt] vom 18.08.2005, VI R 32/03)

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