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STB 2005, 321
BFH 
Gemischt genutztes Gebäude, nachträgliche Nutzungsänderung, Einheitlichkeitsgrundsatz, keine Zwangseinlage des Gebäudeteils ([unbekannt] vom 21.04.2005, III R 4/04)

Ein bisher zum Privatvermögen gehörender Gebäudeteil, der nunmehr für fremde gewerbliche Zwecke vermietet wird, bleibt Privatvermögen, auch wenn der Steuerpflichtige einen weiteren, schon vorher für fremde betriebliche Zwecke vermieteten Gebäudeteil dem gewillkürten Betriebsvermögen zugeordnet hat (Anschluss an BFH-Urteil vom 10. 11. 2004 XI R 31/03, BFHE 208, 180, BStBl. II 2005, 334).

BFH, StB 2005, 321 ([unbekannt] vom 21.04.2005, III R 4/04)

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