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STB 2005, 321
BFH 
Wahl der getrennten Veranlagung als rückwirkendes Ereignis ([unbekannt] vom 03.03.2005, III R 22/02)

Wurden Ehegatten zusammen zur Einkommensteuer veranlagt und wählt ein Ehegatte vor Bestandskraft des ihm gegenüber ergangenen Bescheids die getrennte Veranlagung, sind die Ehegatten auch dann getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen, wenn der gegenüber dem anderen Ehegatten ergangene Zusammenveranlagungsbescheid bereits bestandskräftig geworden ist. Der Antrag auf getrennte Veranlagung stellt hinsichtlich des gegenüber dem anderen Ehegatten ergangenen Zusammenveranlagungsbescheids ein rückwirkendes Ereignis dar. …

BFH, StB 2005, 321 ([unbekannt] vom 03.03.2005, III R 22/02)

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