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STB 2005, 122
BFH 
Sog. Einheitlichkeitsgrundsatz kann nicht zur „Zwangsentnahme“ führen ([unbekannt] vom 10.11.2004, XI R 31/03)

Ein zunächst betrieblich genutzter Gebäudeteil verliert seine Eigenschaft als Betriebsvermögen nicht dadurch, dass er zu fremden Wohnzwecken vermietet wird und sich in dem Gebäude ein weiterer zufremden Wohnzwecken vermieteter Gebäudeteil befindet, der zum Privatvermögen gehört.

BFH, StB 2005, 122 ([unbekannt] vom 10.11.2004, XI R 31/03)

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