Vorrang der Niederlassungs- gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit und damit keine Drittstaatenwirkung (USA) bei gesetzlicher qualifizierter Mindestbeteiligungsquote von 10 v.H. (§ 8b Abs. 7 KStG 1999) – Schachtelstrafe i. V. zu Drittstaaten kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und kein „Treaty override“ ([unbekannt] vom 29.08.2012, I R 7/12)
BFH, StB 2012, 422 ([unbekannt] vom 29.08.2012, I R 7/12)
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