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STB 2012, 422
BFH 
Vorrang der Niederlassungs- gegenüber der Kapitalverkehrsfreiheit und damit keine Drittstaatenwirkung (USA) bei gesetzlicher qualifizierter Mindestbeteiligungsquote von 10 v.H. (§ 8b Abs. 7 KStG 1999) – Schachtelstrafe i. V. zu Drittstaaten kein Verstoß gegen Diskriminierungsverbote und kein „Treaty override“ ([unbekannt] vom 29.08.2012, I R 7/12)

Die sog. Schachtelstrafe gemäß § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i.d.F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit der freien Wahl der Niederlassung nach Art. 43 EG (jetzt Art. 49 AEUV) und bleibt deswegen innerhalb der Europäischen Union unanwendbar (Bestätigung des Senatsurteils vom 13. 6. 2006 I R 78/04, BFHE 215, 82, BStBl. II 2008, 821, und des BMF-Schreibens vom 30. …

BFH, StB 2012, 422 ([unbekannt] vom 29.08.2012, I R 7/12)

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