Kartellrecht: F. Hoffmann-La Roche u. a./Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (Urteil vom 23.01.2018, C-179/16)
Art. 101 AEUV ist dahin auszulegen, dass eine nationale Wettbewerbsbehörde für die Zwecke der Anwendung dieses Artikels in den relevanten Markt außer den für die Behandlung der betreffenden Erkrankungen zugelassenen Arzneimitteln ein anderes Arzneimittel einbeziehen kann, dessen Genehmigung für das Inverkehrbringen eine solche Behandlung nicht deckt, das aber zu diesem Zweck eingesetzt wird und so in einem konkreten Substituierbarkeitsverhältnis zu den erstgenannten Arzneimitteln steht. …
EuGH, WRP 2018, 297-304 (Urteil vom 23.01.2018, C-179/16)
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