Kartellrecht: Haller Tagblatt (Beschluss vom 19.06.2012, KVR 15/11)
a) Für die Annahme, dass eine marktbeherrschende Stellung verstärkt wird, reicht es aus, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass infolge des Zusammenschlusses mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Veränderung rechtlicher oder tatsächlicher Umstände zu erwarten ist, die dem marktbeherrschenden Unternehmen eine günstigere Wettbewerbssituation verschaffen. Lediglich eine Veränderung von – insbesondere rechtlichen – Rahmenbedingungen des Wettbewerbs darf bei der Prognose nur berücksichtigt werden, …
BGH, WRP 2013, 79-83 (Beschluss vom 19.06.2012, KVR 15/11)
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