Kartellrecht/Verfahrensrecht: Ablehnung einer einstweiligen Anordnung im kartellrechtlichen Eilverfahren mangels substantiierter Darlegung eines schweren Nachteils ([unbekannt] vom 16.03.2021, 1 BvR 375/21)
Für den Erlass einer einstweiligen Anordnung ist die substantiierte Darlegung eines schweren Nachteils i.S.d. § 32 Abs. 1 BVerfGG nötig. Dafür reicht allein die fortgesetzte Belastung durch einen einseitig erstrittenen Unterlassungstitel nicht aus. Vielmehr muss die Beschwerdeführerin auch in der Sache durch die Unterlassungsverpflichtung belastet sein (vgl. BVerfG, 16.…
BVerfG, WRP 2021, 1152-1154 ([unbekannt] vom 16.03.2021, 1 BvR 375/21)
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