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WRP 2013, 1674
Hanseatisches OLG Hamburg 
Kostenrecht: Inhaltsgleiche Inanspruchnahme mehrerer Personen wegen gleicher Verletzungshandlung (Beschluss vom 03.04.2013, 3 W 18/13)

Werden mehrere Personen inhaltsgleich wegen der nämlichen Verletzungshandlung auf Unterlassung in Anspruch genommen, so handelt es sich gleichwohl rechtlich um mehrere selbständige Ansprüche. Das gilt auch dann, wenn eine juristische Person und ihr gesetzlicher Vertreter in Anspruch genommen werden.

Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2013, 1674 (Beschluss vom 03.04.2013, 3 W 18/13)

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