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WRP 2012, 1296
OLG Karlsruhe 
Markenrecht: Vertragsstrafe nach Löschung der Marke (Urteil vom 07.05.2012, 6 U 187/10)

Hat der wegen Verletzung einer Marke in Anspruch Genommene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, steht der Geltendmachung des Anspruchs auf Vertragsstrafe der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegen, wenn die betreffende Marke gelöscht worden ist.

OLG Karlsruhe, WRP 2012, 1296-1298 (Urteil vom 07.05.2012, 6 U 187/10)

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