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WRP 2012, 1392
BGH 
Markenrecht: Pelikan (Urteil vom 19.04.2012, I ZR 86/10)

a) Hat der Kläger in den Tatsacheninstanzen Ansprüche aus verschiedenen Kennzeichenrechten alternativ verfolgt, ist ein gerichtlicher Hinweis auf die Notwendigkeit der Angabe der Reihenfolge der geltend gemachten Kennzeichenrechte nicht deshalb entbehrlich, weil das Gericht die Ansprüche für unbegründet hält.

BGH, WRP 2012, 1392-1396 (Urteil vom 19.04.2012, I ZR 86/10)

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